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   OLG Celle, 04.04.2022 - 6 U 47/21   

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https://dejure.org/2022,30525
OLG Celle, 04.04.2022 - 6 U 47/21 (https://dejure.org/2022,30525)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.04.2022 - 6 U 47/21 (https://dejure.org/2022,30525)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. April 2022 - 6 U 47/21 (https://dejure.org/2022,30525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflicht des Geschäftsführers einer nie existenten GmbH & Co. KG zur Zahlung von Abschlägen auf den Werklohn aus der Haftung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 179 Abs. 1
    Pflicht des Geschäftsführers einer nie existenten GmbH & Co. KG zur Zahlung von Abschlägen auf den Werklohn aus der Haftung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • rechtsportal.de

    BGB § 179 Abs. 1
    Haftung des angeblichen Geschäftsführers einer niemals existenten GmbH auf Erfüllung in deren Namen abgeschlossener Verträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GmbH existiert nicht: Unterschreibender Geschäftsführer haftet persönlich!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GmbH existiert nicht: Unterschreibender Geschäftsführer haftet persönlich! (IBR 2023, 57)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 355/95

    Inanspruchnahme des wahren Geschäftsinhabers

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2022 - 6 U 47/21
    Der Handelnde haftet aber dann nach § 179 BGB , wenn der Unternehmensträger gar nicht existiert oder wenn der Handelnde keine Vollmacht hatte, für den Unternehmensträger zu handeln (vgl. BGH, II ZR 355/95, Urteil vom 18. Mai 1998, NJW 1998, 2897 [BGH 18.05.1998 - II ZR 355/95] , unter 2., beck-online).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 18/76

    Behandlung der Haftungsfrage in Fällen mehrstufiger Vertretung

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2022 - 6 U 47/21
    Vorliegend existierte die KG nicht, und im Übrigen hat der Beklagte nicht (dargelegt und) nachgewiesen, als Vertreter der Komplementär-GmbH aufgetreten zu sein (deren organschaftlicher Vertreter er nicht gewesen sein will), sodass ihm auch die Grundsätze für vollmachtloses Handeln bei mehrstufiger Vertretung (vgl. BGH, VIII ZR 18/76, Urteil vom 25. Mai 1977, NJW 1977, 1535, beck-online (und Grüneberg/Ellenberger, BGB, 81. Aufl., 2022, § 179 Rn. 3 m. w. N.)) nicht helfen.
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